Recht & Pflichten

FinanzOnline 2027: ID Austria wird Standard – was Selbstständige jetzt wissen müssen

Stand: 23.09.2026 · Fachlich geprüft von Klaus Brunner, Bilanzbuchhalter & Unternehmensberater

Viele Selbstständige verwenden ihre FinanzOnline-Zugangsdaten seit Jahren: Benutzername, Passwort, einloggen, fertig. Seit Oktober 2025 gehört bereits ein zweiter Sicherheitsfaktor dazu. Und ab 2027 geht die Umstellung einen entscheidenden Schritt weiter.

Am 11. September 2026 wurde die neue FinanzOnline-Verordnung 2027 (FOnV 2027) als BGBl. II Nr. 274/2026 kundgemacht. Sie tritt mit 1. Jänner 2027 in Kraft und regelt unter anderem, wie der Zugang zu FinanzOnline künftig funktioniert.

Die Richtung ist klar: Die ID Austria ist der Standard-Zugang für FinanzOnline. Alternative Zugangsdaten werden schrittweise abgelöst. Spätestens ab 2029 ist FinanzOnline laut Bundesministerium für Finanzen grundsätzlich nur noch mit ID Austria zugänglich.

Was das für dich als Selbstständigen bedeutet, ob du bereits jetzt etwas umstellen musst und welche Alternativen es gibt, schauen wir uns in diesem Artikel an.

Was gilt bei FinanzOnline schon jetzt?

Wichtig ist zuerst die Unterscheidung zwischen der bereits bestehenden Zwei-Faktor-Authentifizierung und der weiteren Umstellung auf die ID Austria.

Wer sich nicht mit ID Austria, sondern mit klassischen FinanzOnline-Zugangsdaten anmeldet, benötigt zusätzlich eine Zwei-Faktor-Authentifizierung. Das betrifft sowohl den Einstieg mit Teilnehmer-ID, Benutzer-ID und Passwort als auch jenen mit Benutzername und Passwort.

Die ID Austria erfüllt diese Anforderungen bereits. Du brauchst daher beim Einstieg über ID Austria keine zusätzliche FinanzOnline-2FA einzurichten.

Das BMF bezeichnet die ID Austria mittlerweile ausdrücklich als Standard-Zugang für FinanzOnline.

Was ändert sich mit der FinanzOnline-Verordnung 2027?

Die neue FinanzOnline-Verordnung 2027 wurde am 11. September 2026 kundgemacht und tritt mit 1. Jänner 2027 in Kraft. Es handelt sich damit nicht mehr um einen Entwurf oder eine geplante Änderung.

Für Selbstständige ist vor allem die langfristige Entwicklung wichtig: Die klassischen FinanzOnline-Zugangsdaten sind ein Auslaufmodell.

Das BMF schreibt ausdrücklich, dass alternative Zugangsdaten schrittweise abgelöst werden. Spätestens ab 2029 ist der Zugang zu FinanzOnline ausschließlich mit ID Austria möglich.

Das bedeutet aber nicht, dass am 1. Jänner 2027 plötzlich jeder bestehende FinanzOnline-Zugang abgeschaltet wird. Wer bereits klassische Zugangsdaten verwendet und die notwendige Zwei-Faktor-Authentifizierung eingerichtet hat, kann diese während der Übergangsphase weiterhin verwenden.

Für die Zukunft solltest du dich aber darauf einstellen, FinanzOnline über die ID Austria zu nutzen.

Wie funktioniert der Zugang mit ID Austria?

Die ID Austria ist künftig der normale Weg für den persönlichen Einstieg in FinanzOnline.

Du meldest dich dabei nicht mehr mit deinen separaten FinanzOnline-Zugangsdaten an, sondern verwendest deine ID Austria. Damit ist die gesetzlich erforderliche Zwei-Faktor-Authentifizierung bereits erfüllt.

Wenn du einen neuen FinanzOnline-Zugang benötigst, bezeichnet auch das BMF die ID Austria inzwischen als den Regelfall.

Die Registrierung der ID Austria ist unter anderem bei geeigneten Registrierungsstellen möglich, beispielsweise beim Finanzamt, bei Passbehörden, Gemeinden oder Landespolizeidirektionen. Wer über eine eIDAS-konforme elektronische Identität eines anderen EU-Mitgliedstaats verfügt, kann laut BMF auch diese für FinanzOnline verwenden.

Kann ich meine bisherigen FinanzOnline-Zugangsdaten weiterhin verwenden?

Vorerst ja. Alternative Zugangsdaten funktionieren weiterhin, sofern die erforderliche Zwei-Faktor-Authentifizierung eingerichtet wurde.

Das sind beispielsweise:

Zusätzlich benötigst du die Zwei-Faktor-Authentifizierung.

Allerdings solltest du dich nicht darauf verlassen, diesen Zugang dauerhaft weiterverwenden zu können. Das BMF stellt klar, dass diese Zugangsform schrittweise abgelöst wird und spätestens ab 2029 die ID Austria zum ausschließlichen Zugang wird.

Praktisch bedeutet das: Du musst nicht in Panik sofort etwas ändern. Aber wenn du ohnehin eine ID Austria besitzt, gibt es wenig Grund, die Umstellung jahrelang aufzuschieben.

Was bedeutet das für Neugründer ab 2027?

Wer 2027 ein Unternehmen gründet und erstmals FinanzOnline benötigt, sollte gleich mit der ID Austria arbeiten.

Das BMF bezeichnet sie ausdrücklich als Standard-Zugang und weist darauf hin, dass bei einem neuen FinanzOnline-Zugang die ID Austria in der Regel der richtige Weg ist.

Das ist auch praktisch sinnvoll: Als Unternehmer brauchst du deine digitale Identität mittlerweile für immer mehr Behördenwege. Einen separaten FinanzOnline-Zugang aufzubauen, obwohl dieser ohnehin ausläuft, bringt wenig.

Was ist, wenn ich keine ID Austria bekommen kann?

Auch dafür gibt es Sonderregelungen. Nicht jede Person kann zwingend eine österreichische ID Austria verwenden. Das betrifft beispielsweise bestimmte Personen aus dem Ausland.

Das BMF weist deshalb ausdrücklich darauf hin, dass bei Personen aus Staaten ohne eIDAS-konforme elektronische Identität FinanzOnline-Zugangsdaten in bestimmten Fällen auch über ein Video-Ident-Verfahren vergeben werden können.

Die Aussage „Ab 2029 kommt absolut niemand ohne österreichische ID Austria in FinanzOnline" wäre daher zu pauschal.

Für den typischen österreichischen Selbstständigen ist die Richtung aber eindeutig: ID Austria wird der normale Zugang.

Neu interessant: Vertretung durch eine Vertrauensperson

Eine interessante Möglichkeit betrifft Personen, die ihre steuerlichen Angelegenheiten nicht selbst über FinanzOnline erledigen möchten.

Das BMF ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen eine unentgeltliche Vertretung in FinanzOnline.

Dabei benötigt die vertretene Person selbst keinen eigenen FinanzOnline-Zugang. Stattdessen steigt die Vertrauensperson mit ihrer eigenen ID Austria ein. Die Einrichtung erfolgt durch die Vertrauensperson direkt über FinanzOnline.

Das kann beispielsweise interessant sein, wenn jemand mit digitalen Behördenwegen Schwierigkeiten hat und eine vertraute Person die FinanzOnline-Angelegenheiten übernehmen soll.

Wichtig: Das ist nicht dasselbe wie die professionelle Vertretung durch einen Steuerberater oder Bilanzbuchhalter.

Was bedeutet die Änderung für GmbH-Geschäftsführer?

Auch Geschäftsführer sollten das Thema nicht ignorieren. Eine GmbH ist zwar eine eigene juristische Person, aber in FinanzOnline handeln letztlich natürliche Personen für das Unternehmen.

Wenn du also als Geschäftsführer oder vertretungsbefugte Person FinanzOnline verwendest, solltest du auch deinen persönlichen Zugang im Blick behalten.

Dasselbe gilt, wenn mehrere Personen im Unternehmen FinanzOnline nutzen. Gerade hier lohnt sich eine kurze Bestandsaufnahme: Wer hat derzeit Zugriff, über welchen Zugang, und braucht diese Person den Zugriff überhaupt noch?

Das ist nebenbei auch ein guter Anlass, alte Benutzer und Berechtigungen aufzuräumen.

Und was ist mit meinem Bilanzbuchhalter oder Steuerberater?

Wenn du steuerlich vertreten wirst, bedeutet die Umstellung nicht, dass dein Berater künftig deine persönliche ID Austria verwenden soll.

Im Gegenteil: Persönliche Zugangsdaten oder die ID Austria solltest du nicht einfach an Dritte weitergeben. Berufsmäßige Parteienvertreter arbeiten mit den dafür vorgesehenen Zugängen und Vertretungsrechten.

Für dich bleibt die eigene ID Austria trotzdem sinnvoll. Denn auch wenn dein Berater viele Meldungen und Erklärungen für dich erledigt, gibt es genügend Behördenwege, für die du selbst eine digitale Identität benötigst.

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Was solltest du jetzt konkret tun?

Du musst aus der Umstellung kein Großprojekt machen. Nimm dir 15 Minuten und prüfe vier Dinge:

  1. Hast du bereits eine ID Austria? Wenn ja, teste, ob der Einstieg in FinanzOnline damit funktioniert.
  2. Verwendest du noch klassische FinanzOnline-Zugangsdaten? Dann prüfe, ob die Zwei-Faktor-Authentifizierung korrekt eingerichtet ist.
  3. Wer hat in deinem Unternehmen Zugriff auf FinanzOnline? Gerade bei GmbHs oder Unternehmen mit Mitarbeitern lohnt sich ein Blick auf bestehende Benutzer und Berechtigungen.
  4. Funktionieren deine hinterlegten Geräte noch? Ein Handywechsel ist ein schlechter Zeitpunkt, um festzustellen, dass niemand mehr weiß, wie der Zugang eingerichtet wurde.

Mein Rat: Warte nicht bis 2029. Wenn du bereits eine ID Austria besitzt, teste den FinanzOnline-Einstieg damit jetzt einmal in Ruhe. Das dauert wenige Minuten und erspart dir später unnötigen Stress.

Häufige Fragen

Muss ich FinanzOnline ab 1. Jänner 2027 zwingend mit ID Austria verwenden?

Nicht jeder bestehende alternative Zugang wird mit 1. Jänner 2027 automatisch abgeschaltet. Bestehende Zugänge mit der erforderlichen Zwei-Faktor-Authentifizierung können während der Übergangsphase weiterhin funktionieren. Das BMF stellt allerdings klar, dass alternative Zugangsdaten schrittweise abgelöst werden und spätestens ab 2029 grundsätzlich nur noch der Zugang über ID Austria möglich sein wird.

Ab wann gilt die FinanzOnline-Verordnung 2027?

Die FinanzOnline-Verordnung 2027 wurde am 11. September 2026 als BGBl. II Nr. 274/2026 kundgemacht und tritt mit 1. Jänner 2027 in Kraft.

Brauche ich bei ID Austria zusätzlich eine Authenticator-App?

Für den FinanzOnline-Zugang erfüllt die ID Austria bereits die Anforderungen an die Zwei-Faktor-Authentifizierung. Die zusätzliche FinanzOnline-2FA ist für diesen Zugangsweg daher nicht erforderlich.

Kann ich meine alten FinanzOnline-Zugangsdaten noch verwenden?

Ja, während der Übergangsphase können alternative Zugangsdaten mit Zwei-Faktor-Authentifizierung weiterhin verwendet werden. Das BMF weist aber ausdrücklich darauf hin, dass diese Zugangsform schrittweise abgelöst wird.

Was passiert spätestens 2029?

Nach den aktuellen Informationen des BMF ist spätestens ab 2029 der Zugang zu FinanzOnline grundsätzlich ausschließlich mit ID Austria möglich. Für besondere Fälle, etwa Personen ohne eIDAS-konforme elektronische Identität, bestehen gesonderte Zugangsmöglichkeiten.

Kann jemand anderes mein FinanzOnline für mich erledigen?

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine unentgeltliche Vertretung durch eine Vertrauensperson möglich. Die vertretene Person benötigt dann keinen eigenen FinanzOnline-Zugang; die Vertrauensperson steigt mit ihrer ID Austria ein. Daneben bestehen natürlich weiterhin die professionellen Vertretungsmöglichkeiten durch berufsmäßige Parteienvertreter.

Wie bekomme ich eine ID Austria?

Die Registrierung ist über geeignete Registrierungsstellen möglich, unter anderem beim Finanzamt, bei Passbehörden, Gemeinden und Landespolizeidirektionen. Das BMF verweist dafür auf die offizielle Übersicht der Registrierungsbehörden.

Fazit: Nicht bis 2029 warten

FinanzOnline wird nicht am 1. Jänner 2027 plötzlich komplett umgestellt. Für bestehende alternative Zugänge gibt es eine Übergangsphase.

Die Richtung ist trotzdem eindeutig: Die ID Austria ist bereits heute der Standard-Zugang für FinanzOnline. Klassische Zugangsdaten werden schrittweise abgelöst und spätestens ab 2029 soll FinanzOnline grundsätzlich nur noch mit ID Austria zugänglich sein.

Für Selbstständige gibt es deshalb keinen Grund zur Panik – aber genauso wenig einen guten Grund, das Thema noch jahrelang aufzuschieben.

Mein Tipp: Log dich diese Woche einmal mit deiner ID Austria in FinanzOnline ein. Wenn es funktioniert, ist das Thema erledigt. Wenn nicht, hast du jetzt genug Zeit, deinen Zugang in Ruhe zu klären – und musst das nicht irgendwann kurz vor einer wichtigen Steuerfrist machen.

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Klaus Brunner

Klaus Brunner – Finanzbuddha

Öffentlich bestellter Bilanzbuchhalter (BiBuG), zertifizierter Unternehmensberater (WKO). Über 20 Jahre Berufserfahrung, Geschäftsführer der BT Bilanzbuchhaltungs OG in Marchtrenk, über 1.000 Unternehmen begleitet. Spezialisiert auf Gründer und Selbstständige in Österreich.

Mehr über Klaus Brunner →

Haftungsausschluss Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle steuerliche, rechtliche oder betriebswirtschaftliche Beratung. Trotz sorgfältiger Recherche übernimmt Finanzbuddha / Klaus Brunner keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dargestellten Inhalte. Steuerliche und rechtliche Regelungen ändern sich regelmäßig – für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an einen zugelassenen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Österreich.

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