Du möchtest deinen Mitarbeitern vor Jahresende noch einen Bonus zahlen? Dann gibt es 2026 wieder eine steuerfreie Mitarbeiterprämie von bis zu 500 Euro pro Arbeitnehmer.
Aber Vorsicht: Die Regeln haben sich gegenüber 2025 deutlich geändert.
Die Mitarbeiterprämie 2026 ist nur für den Zeitraum Juli bis Dezember 2026 vorgesehen. Und während 2025 keine kollektivvertragliche Grundlage notwendig war, brauchst du 2026 eine entsprechende lohngestaltende Vorschrift.
Dazu kommt: Die 500 Euro sind zwar lohnsteuerfrei, aber nicht automatisch sozialversicherungs- und lohnnebenkostenfrei.
Wenn du die Mitarbeiterprämie 2026 noch nutzen möchtest, solltest du deshalb jetzt prüfen, ob sie in deinem Betrieb möglich ist und was sie dich tatsächlich kostet.
In diesem Artikel erfährst du, welche Voraussetzungen gelten, welche Kosten trotzdem anfallen und was du bis Jahresende beachten solltest.
Was ist die Mitarbeiterprämie 2026?
Die Mitarbeiterprämie 2026 wurde mit dem Budgetmaßnahmengesetz 2026 eingeführt. Das Gesetz wurde am 30. Juni 2026 als BGBl. I Nr. 43/2026 kundgemacht.
Die Regelung ist damit bereits geltendes Recht.
Für den einzelnen Arbeitnehmer können Zulagen und Bonuszahlungen von bis zu 500 Euro lohnsteuerfrei bleiben, wenn sie in den Kalendermonaten Juli bis Dezember 2026 gewährt werden und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Eine der wichtigsten Voraussetzungen:
Die Zahlung muss aufgrund einer entsprechenden lohngestaltenden Vorschrift erfolgen.
Eine rein freiwillige individuelle Entscheidung des Arbeitgebers reicht 2026 grundsätzlich nicht aus.
Was hat sich gegenüber den Vorjahren geändert?
Mitarbeiterprämien gab es bereits in den vergangenen Jahren. Die Ausgestaltung hat sich allerdings mehrfach verändert.
Zur Orientierung:
- 2024: bis zu 3.000 Euro steuerfrei
- 2025: bis zu 1.000 Euro steuerfrei
- 2026: bis zu 500 Euro lohnsteuerfrei, beschränkt auf Juli bis Dezember 2026
Wichtig: Nicht nur die Beträge haben sich geändert. Auch die Voraussetzungen waren in den einzelnen Jahren unterschiedlich.
Vor allem die Regelung aus 2025 solltest du deshalb nicht einfach auf 2026 übertragen.
2026 spielt die lohngestaltende Grundlage eine entscheidende Rolle.
Welche Voraussetzungen gelten für die Mitarbeiterprämie 2026?
1. Die Prämie muss zwischen Juli und Dezember 2026 gewährt werden
Die Begünstigung gilt ausschließlich für Mitarbeiterprämien, die in den Kalendermonaten Juli bis Dezember 2026 gewährt werden.
Eine Aufteilung auf mehrere Teilbeträge kann grundsätzlich möglich sein, wenn die maßgebliche lohngestaltende Regelung dies zulässt.
Insgesamt können pro Arbeitnehmer höchstens 500 Euro unter die Begünstigung fallen.
Wenn du die Mitarbeiterprämie noch nutzen möchtest, solltest du deshalb nicht bis zur letzten Dezemberwoche warten.
Kläre rechtzeitig mit deiner Lohnverrechnung, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und wie die konkrete Abrechnung erfolgen soll.
2. Du brauchst eine lohngestaltende Grundlage
Das ist einer der wichtigsten Unterschiede zu 2025.
Die Mitarbeiterprämie 2026 muss aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift gemäß den gesetzlichen Voraussetzungen gewährt werden.
In Betracht kommen insbesondere entsprechende Regelungen in einem Kollektivvertrag oder eine darauf beruhende Betriebsvereinbarung.
Daneben bestehen für bestimmte Konstellationen weitere gesetzlich vorgesehene Möglichkeiten, etwa wenn auf Arbeitgeberseite kein kollektivvertragsfähiger Verband besteht.
Auch bei Betrieben ohne Betriebsrat kann je nach kollektivvertraglicher Regelung eine entsprechende vertragliche Vereinbarung mit den Arbeitnehmern vorgesehen sein.
Für die Praxis bedeutet das: Prüfe zuerst deinen Kollektivvertrag bzw. einen allfälligen Zusatzkollektivvertrag, bevor du deinen Mitarbeitern eine steuerfreie Mitarbeiterprämie versprichst.
Eine bloße Bezeichnung auf der Lohnabrechnung als „Mitarbeiterprämie 2026" macht einen normalen Bonus nicht steuerfrei.
3. Die Prämie muss zusätzlich sein
Begünstigt sind grundsätzlich nur zusätzliche Zahlungen, die bisher üblicherweise nicht gewährt wurden.
Du kannst also einen regelmäßig bezahlten Bonus nicht einfach in „Mitarbeiterprämie 2026" umbenennen, um dafür die Steuerbefreiung zu nutzen.
2026 gibt es allerdings eine wichtige Besonderheit:
Als zusätzliche Zahlung kann auch eine befristete Mitarbeiterprämie gelten, die aufgrund der entsprechenden lohngestaltenden Vorschrift anstelle einer Lohnerhöhung gewährt wird.
Entscheidend ist daher nicht nur die Bezeichnung der Zahlung, sondern ihre konkrete Grundlage und Ausgestaltung.
Die Mitarbeiterprämie erhöht außerdem nicht das Jahressechstel gemäß § 67 Abs. 2 EStG.
4. Mitarbeiterprämie und Gewinnbeteiligung gemeinsam beachten
Es gibt bereits eine weitere steuerliche Begünstigung für Mitarbeiter: die Mitarbeitergewinnbeteiligung.
Werden 2026 sowohl eine steuerfreie Mitarbeiterprämie als auch eine steuerfreie Mitarbeitergewinnbeteiligung berücksichtigt, müssen beide Begünstigungen gemeinsam betrachtet werden.
Die steuerfreie Mitarbeitergewinnbeteiligung ist nur insoweit steuerfrei, als gemeinsam mit der Mitarbeiterprämie der Betrag von 3.000 Euro pro Arbeitnehmer und Kalenderjahr nicht überschritten wird.
Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer erhält 2026:
- 500 Euro Mitarbeiterprämie und
- 2.500 Euro steuerfreie Mitarbeitergewinnbeteiligung
In Summe sind das 3.000 Euro. Damit wird die gemeinsame Grenze eingehalten.
Ist die Mitarbeiterprämie 2026 komplett abgabenfrei?
Nein.
Und das ist für deine Kalkulation als Arbeitgeber besonders wichtig.
Steuerfrei bedeutet 2026 nicht abgabenfrei.
Die Mitarbeiterprämie ist bei Vorliegen der Voraussetzungen von der Lohnsteuer befreit.
Sozialversicherungsbeiträge fallen hingegen grundsätzlich weiterhin an.
Auch die entsprechenden Lohnnebenkosten sind bei deiner Gesamtkalkulation zu berücksichtigen.
Für dich als Arbeitgeber bedeutet das: Eine Mitarbeiterprämie von 500 Euro kostet dich insgesamt mehr als 500 Euro.
Und auch beim Arbeitnehmer kommen nicht automatisch die vollen 500 Euro netto an, weil insbesondere sein Sozialversicherungsanteil berücksichtigt werden muss.
Trotzdem kann beim Mitarbeiter mehr netto übrig bleiben als bei einem gleich hohen voll lohnsteuerpflichtigen Bonus.
Bevor du die Prämie zusagst, solltest du dir deshalb von deiner Lohnverrechnung zwei Zahlen ausrechnen lassen:
- Was kostet mich die 500-Euro-Prämie insgesamt?
- Wie viel kommt beim Mitarbeiter tatsächlich an?
Dann kannst du sinnvoll entscheiden.
Laufender Bezug oder Sonderzahlung?
Auch die sozialversicherungsrechtliche Behandlung sollte mit der Lohnverrechnung geklärt werden.
Je nach konkreter Ausgestaltung kann relevant sein, ob die Mitarbeiterprämie sozialversicherungsrechtlich als laufender Bezug oder als Sonderzahlung behandelt wird.
Gerade wenn du mehrere Mitarbeiter beschäftigst, solltest du die Abrechnung deshalb nicht erst am Jahresende improvisieren.
Was muss der Mitarbeiter selbst beachten?
Auch beim Arbeitnehmer können Besonderheiten entstehen.
Werden bei einem Arbeitnehmer 2026 insgesamt mehr als 500 Euro Mitarbeiterprämie steuerfrei berücksichtigt, kann eine Pflichtveranlagung entstehen.
Das kann beispielsweise passieren, wenn jemand gleichzeitig bei zwei Arbeitgebern beschäftigt ist und beide Arbeitgeber jeweils eine steuerfreie Mitarbeiterprämie berücksichtigen.
Auch die gemeinsame Grenze mit der Mitarbeitergewinnbeteiligung ist zu beachten.
Werden insgesamt mehr als 3.000 Euro aus Mitarbeiterprämie und Mitarbeitergewinnbeteiligung steuerfrei behandelt, kann ebenfalls eine Pflichtveranlagung entstehen.
Für wen ist die Mitarbeiterprämie 2026 interessant?
Die Mitarbeiterprämie ist eine Begünstigung für Arbeitnehmer.
Als Einzelunternehmer kannst du sie dir deshalb nicht selbst auszahlen. Du bist nicht dein eigener Arbeitnehmer.
Interessant wird die Regelung, sobald du Personal beschäftigst. Zum Beispiel:
- eine Assistenz
- eine Bürokraft
- Mitarbeiter im Verkauf
- Mitarbeiter in der Produktion
- oder andere Arbeitnehmer deines Unternehmens
Auch bei Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH muss genau unterschieden werden.
Für wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer kommt die Begünstigung grundsätzlich nicht in Betracht, wenn deren Geschäftsführerbezüge steuerlich nicht als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit behandelt werden.
Im konkreten Fall sollte deshalb die tatsächliche Stellung geprüft werden.
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1. Kollektivvertrag prüfen
Welcher Kollektivvertrag gilt für deine Arbeitnehmer?
Gibt es darin oder in einem Zusatzkollektivvertrag bereits eine Regelung zur Mitarbeiterprämie 2026?
Das ist dein erster Schritt.
2. Rechtliche Grundlage klären
Prüfe gemeinsam mit deiner Lohnverrechnung, welche lohngestaltende Grundlage in deinem konkreten Betrieb erforderlich ist.
Gibt es einen Betriebsrat, kann eine entsprechende Betriebsvereinbarung relevant sein.
Gibt es keinen Betriebsrat, ist zu prüfen, welche Regelung der jeweilige Kollektivvertrag bzw. die gesetzliche Grundlage vorsieht.
3. Zusätzlichkeit dokumentieren
Halte nachvollziehbar fest, auf welcher Grundlage die Mitarbeiterprämie gewährt wird und dass die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung erfüllt sind.
Ein bereits regelmäßig gewährter Bonus sollte nicht einfach umbenannt werden.
4. Gesamtkosten ausrechnen
Schau nicht nur auf die 500 Euro. Lass dir ausrechnen:
- Prämienhöhe
- Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung
- DB
- DZ
- Kommunalsteuer
- und die daraus entstehenden Gesamtkosten
Dann weißt du, was dich die Mitarbeiterprämie tatsächlich kostet.
5. Liquidität berücksichtigen
Gerade zum Jahresende kommen bei vielen Unternehmen mehrere Zahlungen gleichzeitig zusammen.
Weihnachtsremuneration, Steuervorauszahlungen, Lieferantenrechnungen und andere Jahresendzahlungen treffen aufeinander.
Wenn du mehreren Mitarbeitern jeweils 500 Euro zahlen möchtest, solltest du deshalb nicht nur die steuerliche Begünstigung sehen.
Die Prämie muss auch in deine Liquiditätsplanung passen.
6. Rechtzeitig umsetzen
Die begünstigte Mitarbeiterprämie muss in den gesetzlich vorgesehenen Zeitraum Juli bis Dezember 2026 fallen.
Kläre die konkrete Abrechnung und Auszahlung deshalb rechtzeitig mit deiner Lohnverrechnung.
Mein Tipp: Frag nicht zuerst: „Wie viel darf ich steuerfrei zahlen?" Frag: „Was kostet mich die Prämie insgesamt und wie viel kommt bei meinem Mitarbeiter tatsächlich an?" Erst dann entscheidest du über Höhe und Umsetzung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Mitarbeiterprämie 2026?
Bis zu 500 Euro pro Arbeitnehmer können lohnsteuerfrei bleiben, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die Prämie in den Monaten Juli bis Dezember 2026 gewährt wird.
Brauche ich für die Mitarbeiterprämie 2026 einen Kollektivvertrag?
Die Prämie muss aufgrund einer entsprechenden lohngestaltenden Vorschrift gewährt werden. In der Praxis spielt der Kollektivvertrag dabei eine zentrale Rolle. Abhängig von der jeweiligen Konstellation können auch entsprechende Betriebsvereinbarungen oder andere gesetzlich vorgesehene Varianten relevant sein. Eine rein individuelle freiwillige Bonuszahlung des Arbeitgebers reicht grundsätzlich nicht aus.
Ist die Mitarbeiterprämie 2026 sozialversicherungsfrei?
Nein. Die Begünstigung betrifft die Lohnsteuer. Sozialversicherungsbeiträge fallen grundsätzlich weiterhin an. Auch die entsprechenden Lohnnebenkosten musst du bei deiner Kalkulation berücksichtigen.
Bekommt mein Mitarbeiter tatsächlich 500 Euro netto?
Nicht automatisch. Da insbesondere Sozialversicherungsbeiträge anfallen können, kommen beim Arbeitnehmer nicht zwingend die vollen 500 Euro netto an. Wie viel tatsächlich übrig bleibt, hängt von der konkreten Abrechnung ab.
Kann ich die Prämie in mehreren Teilbeträgen auszahlen?
Eine Auszahlung in mehreren Teilbeträgen kann grundsätzlich möglich sein, wenn die maßgebliche lohngestaltende Regelung dies zulässt. Insgesamt sind maximal 500 Euro pro Arbeitnehmer begünstigt.
Kann ich einen bisherigen Bonus einfach als Mitarbeiterprämie auszahlen?
Grundsätzlich nein. Die Mitarbeiterprämie muss eine zusätzliche Zahlung darstellen und darf nicht einfach einen bisher regelmäßig gewährten Bonus ersetzen. Eine wichtige Besonderheit besteht 2026 allerdings für bestimmte befristete Mitarbeiterprämien, die aufgrund der maßgeblichen lohngestaltenden Vorschrift anstelle einer Lohnerhöhung gewährt werden.
Kann ich mir als Einzelunternehmer selbst eine Mitarbeiterprämie auszahlen?
Nein. Die Mitarbeiterprämie ist für Arbeitnehmer vorgesehen. Als Einzelunternehmer bist du nicht dein eigener Arbeitnehmer.
Was passiert, wenn ein Arbeitnehmer von zwei Arbeitgebern eine Prämie bekommt?
Werden bei einem Arbeitnehmer insgesamt mehr als 500 Euro Mitarbeiterprämie steuerfrei berücksichtigt, kann eine Pflichtveranlagung entstehen. Das kann insbesondere bei mehreren gleichzeitig bestehenden Dienstverhältnissen relevant werden.
Fazit: Mitarbeiterprämie 2026 jetzt prüfen, nicht erst im Dezember
Die Mitarbeiterprämie 2026 ist eine interessante Möglichkeit, Mitarbeitern vor Jahresende einen zusätzlichen Bonus zukommen zu lassen.
Aber die Regeln sind deutlich strenger als noch 2025.
Bis zu 500 Euro können lohnsteuerfrei bleiben. Sozialversicherung und Lohnnebenkosten fallen trotzdem an. Und ohne entsprechende lohngestaltende Grundlage funktioniert die Steuerbefreiung 2026 grundsätzlich nicht.
Wenn du die Prämie nutzen möchtest, solltest du deshalb jetzt drei Dinge klären:
- Darf ich die Mitarbeiterprämie aufgrund der für meinen Betrieb geltenden Regelungen überhaupt steuerfrei auszahlen?
- Was kostet mich die Prämie tatsächlich?
- Wie viel kommt beim Mitarbeiter netto an?
Wenn diese drei Fragen beantwortet sind, kannst du entscheiden, ob und in welcher Höhe du die Mitarbeiterprämie 2026 nutzen möchtest.
Mein Tipp: Warte damit nicht bis zur Dezember-Lohnverrechnung. Prüfe die Voraussetzungen jetzt, kalkuliere die Gesamtkosten und plane die Zahlung rechtzeitig ein.
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Quellen & weiterführende Links
- RIS – Budgetmaßnahmengesetz 2026, BGBl. I Nr. 43/2026 (kundgemacht 30.06.2026), § 124b Z 478 lit. f EStG
- RIS – § 68 EStG 1988 (lohngestaltende Vorschriften, Abs. 5)
- BMF – Rechtsnews: Budgetmaßnahmengesetz 2026
- WKO – Mitarbeiterprämie 2026: So funktioniert sie
- ÖGK – Mitarbeiterprämie 2026 (DG-Newsletter 7/2026: beitragspflichtig)
- ÖGK – Mitarbeiterprämie 2026: Fragen und Antworten