Steuern & Finanzen

Privatentnahmen als Einzelunternehmer: Wie viel kannst du dir wirklich auszahlen?

Stand: 19.10.2026 · Fachlich geprüft von Klaus Brunner, Bilanzbuchhalter & Unternehmensberater

Auf deinem Geschäftskonto liegen 20.000 €.

Wie viel davon kannst du dir auf dein Privatkonto überweisen?

20.000 €? 10.000 €? 5.000 €?

Die Antwort findest du nicht am Kontostand.

Und genau das ist einer der häufigsten Denkfehler bei Einzelunternehmern.

Rechtlich kannst du deinem Unternehmen grundsätzlich Geld für private Zwecke entnehmen.

Wirtschaftlich ist die entscheidende Frage aber eine andere:

Wie viel kannst du dir entnehmen, ohne dass dieses Geld später in deinem Business fehlt?

Denn auf deinem Konto kann Geld liegen, das du noch für Umsatzsteuer, Einkommensteuer, SVS, offene Rechnungen, Investitionen oder schwächere Monate brauchst.

In diesem Artikel zeige ich dir deshalb nicht nur, was eine Privatentnahme steuerlich ist.

Wir berechnen, wie viel Geld dein Business dir tatsächlich für dein Privatleben zur Verfügung stellen kann.

Was ist eine Privatentnahme?

Als Einzelunternehmer zahlst du dir steuerlich kein Gehalt wie ein Arbeitnehmer oder Geschäftsführer einer GmbH.

Wenn du Geld aus deinem Unternehmen für private Zwecke verwendest, handelt es sich um eine Privatentnahme.

§ 4 Abs. 1 EStG definiert Entnahmen als nicht betrieblich veranlasste Abgänge von Werten.

Das kann Geld sein.

Aber beispielsweise auch die Entnahme von Waren oder anderen betrieblichen Wirtschaftsgütern für private Zwecke.

Das Gegenstück ist die Einlage.

Dabei fließt privates Vermögen in den Betrieb.

Der entscheidende Punkt:

Eine Privatentnahme ist keine Betriebsausgabe.

Und damit kommen wir zu einem der häufigsten Missverständnisse.

Senken Privatentnahmen meine Einkommensteuer?

Nein.

Deine Einkommensteuer richtet sich grundsätzlich nach deinem steuerpflichtigen Einkommen beziehungsweise deinem betrieblichen Gewinn und weiteren steuerlich relevanten Einkünften.

Nicht danach, wie viel Geld du auf dein Privatkonto überweist.

Vereinfacht: Dein Unternehmen erzielt 60.000 € Gewinn.

Die Entnahme selbst verändert deinen betrieblichen Gewinn nicht.

Das bedeutet gleichzeitig:

Geld am Geschäftskonto ist nicht automatisch unversteuertes Geld.

Auch wenn du einen Teil des Gewinns im Unternehmen lässt, kann darauf Einkommensteuer anfallen.

Hängt die SVS von meinen Privatentnahmen ab?

Auch hier lautet die Antwort:

Nein.

Deine Sozialversicherungsbeiträge werden nicht danach berechnet, wie viel Geld du dir privat überweist.

Bei Gewerbetreibenden ergibt sich die endgültige Beitragsgrundlage grundsätzlich aus den sozialversicherungsrechtlich maßgeblichen Einkünften laut Einkommensteuerbescheid unter Berücksichtigung der gesetzlichen Hinzurechnungen und Grenzen.

Für deine Finanzplanung bedeutet das:

Wenig entnehmen bedeutet nicht automatisch wenig Steuer oder wenig SVS.

Und viel entnehmen bedeutet nicht automatisch hohe Steuer.

Entscheidend ist die wirtschaftliche beziehungsweise steuerliche Entwicklung deines Unternehmens.

Gewinn, Kontostand und Privatentnahme sind drei verschiedene Dinge

Das solltest du als Einzelunternehmer unbedingt auseinanderhalten.

Diese drei Zahlen können vollkommen unterschiedlich sein.

Du kannst beispielsweise einen hohen Gewinn haben und trotzdem wenig Geld am Konto.

Oder viel Geld am Konto und trotzdem einen niedrigen Gewinn.

Deshalb gilt:

Kontostand ≠ Gewinn ≠ frei verfügbares Geld

Und genau hier beginnt deine Entnahmeplanung.

Wie viel kannst du dir wirklich entnehmen?

Ich würde die Berechnung nicht mit einer pauschalen Prozentzahl beginnen.

Sondern mit vier Fragen.

1. Wie entwickelt sich dein Business?

Schätze deinen Jahresgewinn möglichst realistisch.

Wenn du bereits laufende Auswertungen hast, nutze diese.

Im Herbst kannst du beispielsweise deine bisherigen Zahlen des Jahres nehmen und einen Forecast bis Dezember erstellen.

Wichtig: Nicht einfach den aktuellen Kontostand verwenden.

Du möchtest wissen:

Was wird mein Business voraussichtlich im gesamten Jahr erwirtschaften?

2. Welche Zahlungen kommen noch?

Jetzt schaust du nicht nur auf den Gewinn.

Du schaust auf deine Liquidität.

Welche Zahlungen sind bereits absehbar? Zum Beispiel:

Gerade dieser Punkt ist wichtig.

Denn eine Verpflichtung kann wirtschaftlich bereits absehbar sein, obwohl das Geld heute noch auf deinem Konto liegt.

Nur weil das Geld noch da ist, heißt das nicht, dass es frei verfügbar ist.

3. Wie viel Geld soll im Business bleiben?

Jetzt kommt eine unternehmerische Entscheidung.

Wie viel Liquidität braucht dein Unternehmen selbst?

Ein selbstständiger Berater mit geringen Fixkosten braucht möglicherweise eine andere Reserve als ein Unternehmen mit Mitarbeitern, Lager, Fahrzeugen und hohen monatlichen Verpflichtungen.

Frag dich deshalb:

Es gibt deshalb keine universelle Regel wie:

„Lass immer 10 % im Unternehmen.“

Die richtige Reserve hängt von deinem Business ab.

4. Was bleibt für dein Privatleben?

Erst jetzt kommen wir zur eigentlichen Privatentnahme.

Vereinfacht kannst du dir deine Liquidität wie verschiedene Töpfe vorstellen:

Geld am Konto
− bereits gebundene Zahlungen
− Steuer- und Abgabenreserven
− betriebliche Liquiditätsreserve
= tatsächlich frei verfügbare Liquidität

Und daraus kannst du ableiten, welchen Betrag du regelmäßig privat entnehmen kannst.

Das ist wesentlich aussagekräftiger als:

„Ich schaue am Monatsende, was noch am Konto ist.“

Warum ich einen fixen monatlichen Betrag sinnvoll finde

Viele Einzelunternehmer machen es anders.

Guter Monat? Mehr entnehmen.

Schlechter Monat? Weniger entnehmen.

Dann kommt eine größere Rechnung.

Plötzlich wieder Geld ins Unternehmen einzahlen.

Das funktioniert technisch.

Aber es macht deine privaten und betrieblichen Finanzen schwer planbar.

Deshalb kann ein fixer monatlicher Entnahmebetrag sinnvoll sein.

Zum Beispiel: Jeden Monat 2.500 € aufs Privatkonto.

Nicht weil du dir steuerlich ein Gehalt zahlst.

Sondern weil du deinem Privatleben damit ein planbares Budget gibst.

Dein Business finanziert diesen Betrag.

Und der Rest bleibt dort, wo du ihn für Steuern, SVS, Investitionen, laufende Kosten und Reserven brauchst.

Ein Beispiel

Nehmen wir an, dein Business entwickelt sich gut.

Auf deinem Geschäftskonto befinden sich 20.000 €.

Jetzt könntest du denken:

„Super. Davon nehme ich mir 10.000 €.“

Aber deine Planung zeigt:

PositionBetrag
Geld am Geschäftskonto20.000 €
Umsatzsteuer, die demnächst abzuführen ist− 3.000 €
bereits geplante betriebliche Zahlungen− 4.000 €
reservierter Betrag für Einkommensteuer und weitere absehbare Verpflichtungen− 5.000 €
betriebliche Liquiditätsreserve− 4.000 €
tatsächlich frei verfügbar4.000 €

Das Beispiel ist bewusst vereinfacht.

Aber es zeigt den entscheidenden Unterschied.

Dein Konto sagt 20.000 €.

Deine Planung sagt: 4.000 € davon sind aktuell wirklich frei.

Gleicher Kontostand. Komplett andere Entscheidung.

Warum „39 % für Steuer und SVS“ keine gute allgemeine Entnahmeregel ist

Pauschal zu sagen:

„Zieh einfach 30, 35 oder 40 % für Einkommensteuer und SVS ab.“

kann als grobe Orientierung verlockend sein.

Für eine saubere Entnahmeplanung reicht das aber nicht.

Denn die tatsächliche Belastung hängt unter anderem ab von:

Deshalb:

Rücklagen nicht nach Gefühl. Sondern nach deinen Zahlen.

Gerade in den ersten Jahren ist das besonders wichtig

Ein typisches Problem bei neuen Selbstständigen:

Das Business läuft besser als erwartet.

Der Kontostand steigt.

Die aktuellen Vorschreibungen wirken überschaubar.

Also wird mehr Geld privat verwendet.

Später liegen die tatsächlichen steuerlichen Ergebnisse vor.

Dann können Nachzahlungen beziehungsweise höhere laufende Belastungen entstehen.

Und plötzlich müssen mehrere Dinge gleichzeitig finanziert werden.

Das Problem war dann nicht unbedingt:

„Ich habe zu wenig verdient.“

Sondern:

„Ich habe Geld entnommen, bevor ich wusste, wofür ich es noch brauchen werde.“

Das ist ein riesiger Unterschied.

Einkommensteuer und SVS solltest du bei der Entnahme unterschiedlich betrachten

Die Einkommensteuer ist keine Betriebsausgabe.

Wenn du sie vom betrieblichen Konto bezahlst, ist diese Zahlung daher grundsätzlich dem privaten Bereich zuzuordnen.

Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung können hingegen steuerlich Betriebsausgaben darstellen.

Für deine Liquiditätsplanung haben trotzdem beide etwas gemeinsam:

Das Geld muss vorhanden sein, wenn die Zahlung fällig wird.

Deshalb gehören beide in deine Finanzplanung, auch wenn ihre steuerliche Behandlung unterschiedlich ist.

Was bedeutet das im Herbst 2026?

Der Herbst ist ein guter Zeitpunkt für deinen Entnahme-Check.

Nach mehreren Monaten des Jahres kannst du wesentlich besser einschätzen:

Und damit kannst du bereits die nächste Frage beantworten:

Wie viel möchte ich mir 2027 jeden Monat fix überweisen?

Das macht aus einer spontanen Privatentnahme einen Finanzplan.

Dein persönlicher Entnahme-Check

Du weißt, was dein Business verdient – aber weißt du auch, wie viel davon tatsächlich für dein Privatleben zur Verfügung steht? Im kostenlosen 20-minütigen Mini-Business-Audit schauen wir gemeinsam auf deine Situation, deine Zahlen und die Entscheidung, die gerade ansteht. Damit du danach klarer siehst, was dein sinnvollster nächster Schritt ist.

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Dein Entnahme-Plan in 30 Minuten

Nimm dir deine aktuellen Zahlen und beantworte sechs Fragen:

  1. Wie hoch ist mein voraussichtlicher Jahresgewinn? Erstelle einen Forecast bis Jahresende.
  2. Welche Zahlungen kommen noch? Steuern, SVS, Umsatzsteuer, Lieferanten, Kredite, Investitionen und sonstige Verpflichtungen.
  3. Welche Rücklagen habe ich bereits? Nicht nur am Papier. Tatsächlich am Konto beziehungsweise dafür reserviert.
  4. Welche Liquiditätsreserve braucht mein Business? Lege einen bewussten Mindestbetrag fest.
  5. Wie viel ist danach tatsächlich frei verfügbar? Das ist deine entscheidende Zahl.
  6. Welchen monatlichen Betrag kann mein Business dauerhaft tragen? Daraus entsteht dein fixer Entnahmebetrag.

Nicht: „Was kann ich diesen Monat herausnehmen?“

Sondern: „Was kann mein Business mir regelmäßig leisten?“

Das ist die bessere Frage.

Und wenn du bisher zu viel entnommen hast?

Dann ist die wichtigste Erkenntnis zunächst:

Du weißt es jetzt.

Prüfe:

Je früher du diese Fragen beantwortest, desto mehr Handlungsmöglichkeiten hast du.

Eine zu hohe Entnahme ist deshalb nicht automatisch das eigentliche Problem.

Ungeplante Liquidität ist das Problem.

Häufige Fragen

Wie viel darf ich mir als Einzelunternehmer entnehmen?

Grundsätzlich gibt es keine mit einem Arbeitnehmer-Gehalt vergleichbare steuerliche Obergrenze für Geldentnahmen. Entscheidend ist wirtschaftlich, wie viel Liquidität dein Unternehmen entbehren kann, nachdem absehbare Verpflichtungen und notwendige Reserven berücksichtigt wurden.

Senken Privatentnahmen meine Einkommensteuer?

Nein. Privatentnahmen reduzieren deinen steuerlichen Gewinn nicht. Deine Einkommensteuer wird nicht dadurch niedriger, dass du mehr oder weniger Geld auf dein Privatkonto überweist.

Hängen meine SVS-Beiträge von meinen Entnahmen ab?

Nein. Die Höhe deiner Privatentnahmen ist nicht die Grundlage für deine SVS-Beiträge.

Kann ich mir als Einzelunternehmer ein Gehalt zahlen?

Nicht wie ein Arbeitnehmer seines eigenen Einzelunternehmens. Du kannst dir aber einen fixen monatlichen Betrag auf dein Privatkonto überweisen. Steuerlich bleibt das eine Privatentnahme, wirtschaftlich kann es dir aber helfen, deine Finanzen besser zu planen.

Ist die Einkommensteuer eine Betriebsausgabe?

Nein. Die Einkommensteuer des Einzelunternehmers ist grundsätzlich keine Betriebsausgabe. Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung können hingegen Betriebsausgaben sein.

Was passiert, wenn ich zu viel entnommen habe?

Die Geldentnahme selbst reduziert deinen Gewinn nicht. Das wirtschaftliche Problem entsteht, wenn anschließend nicht mehr genügend Liquidität vorhanden ist, um Steuern, SVS oder andere Verpflichtungen zu bezahlen.

Muss ich Privatentnahmen versteuern?

Die Entnahme von Geld löst nicht nochmals Einkommensteuer auf denselben Betrag aus. Besteuert wird grundsätzlich der Gewinn beziehungsweise das steuerpflichtige Einkommen. Bei Sachentnahmen und bestimmten Nutzungsentnahmen können allerdings zusätzliche steuerliche Fragen, insbesondere auch bei der Umsatzsteuer, entstehen.

Fazit: Dein Gewinn ist nicht dein Gehalt

Als Einzelunternehmer kannst du Geld aus deinem Unternehmen privat entnehmen.

Aber die bessere Frage lautet nicht:

„Wie viel darf ich mir nehmen?“

Sondern:

„Wie viel kann mein Business mir leisten?“

Dafür musst du vier Dinge kennen:

Erst danach weißt du, welcher Betrag tatsächlich für dein Privatleben zur Verfügung steht.

Und wenn du daraus einen fixen monatlichen Entnahmebetrag machst, passiert etwas Entscheidendes:

Du trennst deine private Lebensplanung vom täglichen Kontostand deines Unternehmens.

Genau das schafft Planbarkeit.

Denn ein voller Kontostand beantwortet nicht die Frage, wie viel Geld dir gehört.

Deine Zahlen tun es.

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Klaus Brunner

Klaus Brunner – Finanzbuddha

Öffentlich bestellter Bilanzbuchhalter (BiBuG), zertifizierter Unternehmensberater (WKO). Über 20 Jahre Berufserfahrung, Geschäftsführer der BT Bilanzbuchhaltungs OG in Marchtrenk, über 1.000 Unternehmen begleitet. Spezialisiert auf Gründer und Selbstständige in Österreich.

Mehr über Klaus Brunner →

Haftungsausschluss Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle steuerliche, rechtliche oder betriebswirtschaftliche Beratung. Trotz sorgfältiger Recherche übernimmt Finanzbuddha / Klaus Brunner keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dargestellten Inhalte. Steuerliche und rechtliche Regelungen ändern sich regelmäßig – für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an einen zugelassenen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Österreich.

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