Bei den Steuer- und SVS-Fristen im Q4 2026 kommen für viele Selbstständige im November mehrere größere Zahlungen fast gleichzeitig.
Am 16. November können Einkommensteuer-Vorauszahlung und Umsatzsteuer fällig werden.
Am 30. November folgt die SVS.
Und nur wenige Wochen später ist das Jahr vorbei.
Das eigentliche Problem sind dabei meistens nicht die Fristen.
Das Problem ist, wenn du erst bei Fälligkeit merkst, wie viel Geld du dafür brauchst.
In diesem Artikel findest du deshalb die wichtigsten Steuer- und SVS-Termine bis Februar 2027 und erfährst, welche Beträge du jetzt prüfen solltest, was du noch beeinflussen kannst und wie du deine Liquidität für die nächsten Monate planst.
Steuer- und SVS-Fristen Q4 2026 auf einen Blick
| Datum | Was ist fällig? | Wen betrifft es? |
|---|---|---|
| 15.10.2026 | Umsatzsteuer August, Lohnabgaben September | monatliche UVA-Zahler, Arbeitgeber |
| 16.11.2026 | ESt- bzw. KöSt-Vorauszahlung Q4, Umsatzsteuer September bzw. Q3, Lohnabgaben Oktober | Vorauszahlungspflichtige, UVA-Pflichtige, Arbeitgeber |
| 30.11.2026 | SVS-Beiträge Q4 | entsprechend GSVG-Versicherte |
| 15.12.2026 | Umsatzsteuer Oktober, Lohnabgaben November | monatliche UVA-Zahler, Arbeitgeber |
| 31.12.2026 | wichtiger Jahresendstichtag | je nach Unternehmen |
| 15.01.2027 | Umsatzsteuer November, Lohnabgaben Dezember | monatliche UVA-Zahler, Arbeitgeber |
| 15.02.2027 | Umsatzsteuer Dezember bzw. Q4, ESt-Vorauszahlung Q1 2027 | UVA-Pflichtige, Vorauszahlungspflichtige |
Die Einkommensteuer-Vorauszahlungen sind gesetzlich grundsätzlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu entrichten (§ 45 Abs. 2 EStG).
Warum wird aus dem 15. November der 16. November?
Der 15. November 2026 ist ein Sonntag.
Fällt das Ende einer Frist auf einen Samstag, Sonntag, gesetzlichen Feiertag, Karfreitag oder den 24. Dezember, verschiebt sich das Fristende nach § 108 Abs. 3 BAO auf den nächsten Tag, der keiner dieser Tage ist.
Damit wird aus Sonntag, 15.11.2026 → Montag, 16.11.2026.
An diesem Tag kann bei dir einiges zusammenkommen:
- Einkommensteuer- beziehungsweise Körperschaftsteuer-Vorauszahlung
- Umsatzsteuer
- und bei Arbeitgebern zusätzlich Lohnabgaben.
Deshalb solltest du nicht erst Mitte November auf dein Konto schauen.
16. November: Einkommensteuer-Vorauszahlung
Die Einkommensteuer-Vorauszahlung wird grundsätzlich in vier Teilbeträgen geleistet: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
Für 2026 verschiebt sich der letzte Termin aufgrund des Sonntags auf den 16. November. Die gesetzlichen Vorauszahlungstermine ergeben sich aus § 45 Abs. 2 EStG.
Kannst du die Vorauszahlung für 2026 jetzt noch herabsetzen?
Ein Antrag auf Herabsetzung für das laufende Jahr musste grundsätzlich bis 30. September gestellt werden.
Nach diesem Zeitpunkt darf das Finanzamt grundsätzlich keine entsprechenden Änderungsbescheide für das laufende Kalenderjahr mehr erlassen. Ausnahmen bestehen insbesondere für rechtzeitig gestellte Anträge und Änderungen im Rechtsmittelverfahren (§ 45 Abs. 3 EStG).
Wenn dein Geschäft erst jetzt deutlich schlechter läuft als erwartet, solltest du deshalb nicht einfach weniger überweisen.
Wenn die Zahlung zum Problem wird, prüfe rechtzeitig, ob beispielsweise eine Zahlungserleichterung in Betracht kommt. Wie du die Vorauszahlung künftig rechtzeitig anpasst, liest du im Artikel Einkommensteuer-Vorauszahlung herabsetzen.
Was passiert bei einem neuen oder höheren Vorauszahlungsbescheid?
Hier gibt es eine wichtige Sonderregel.
Wird ein Bescheid über eine Erhöhung oder erstmalige Festsetzung der Vorauszahlung nach dem 15. Oktober bekanntgegeben, ist der daraus resultierende Unterschiedsbetrag grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe zu entrichten (§ 45 Abs. 3 EStG).
Das kann beispielsweise bei einem Unternehmer relevant werden, dessen Veranlagung erst jetzt Auswirkungen auf seine Vorauszahlungen hat.
Deshalb gilt: Schau nicht nur auf die Nachzahlung. Prüfe gleichzeitig:
- Was wurde veranlagt?
- Wie verändert sich meine Vorauszahlung?
- Welche Zahlungen kommen in den nächsten Monaten?
- Und reichen meine Rücklagen dafür?
Umsatzsteuer: Was wird am 16. November fällig?
Bei der Umsatzsteuer gilt grundsätzlich: Die Vorauszahlung ist am 15. des zweitfolgenden Monats fällig.
Für monatliche UVA-Zahler betrifft der Novembertermin daher grundsätzlich den September.
Bei vierteljährlicher UVA kann am Novembertermin das dritte Quartal relevant sein.
Wichtig: Für selbst zu berechnende Abgaben bekommst du nicht unbedingt vorher eine Rechnung. Du musst selbst wissen, wann deine Abgabe fällig ist.
Genau deshalb gehören Steuerfristen in deinen laufenden Finanzplan und nicht nur in den Kalender deiner Buchhaltung.
30. November: SVS-Beiträge für das vierte Quartal
Nur zwei Wochen später folgt für viele Selbstständige die nächste größere Belastung.
Werden die GSVG-Beiträge von der SVS für die Monate eines Quartals gemeinsam vorgeschrieben, sind sie mit Ablauf des zweiten Monats dieses Quartals fällig (§ 35 Abs. 2 GSVG). Für das vierte Quartal ist das der 30. November 2026.
Damit können innerhalb von nur 14 Tagen beispielsweise zusammenkommen:
- Einkommensteuer-Vorauszahlung
- Umsatzsteuer
- SVS
- und natürlich weiterhin deine normalen betrieblichen und privaten Kosten.
Das ist der Grund, warum der November für manche Selbstständige plötzlich teuer wirkt.
Nicht weil die Zahlungen unerwartet wären.
Sondern weil sie nicht gemeinsam geplant wurden.
Kannst du deine SVS noch anpassen?
Bei den SVS-Beiträgen ist zwischen vorläufiger und endgültiger Beitragsgrundlage zu unterscheiden.
Wenn deine tatsächliche Einkommensentwicklung erheblich von der Grundlage deiner vorläufigen Beiträge abweicht, kann eine Anpassung relevant sein.
Aber Vorsicht: Eine niedrigere Vorschreibung bedeutet nicht automatisch niedrigere endgültige SVS-Beiträge.
Die endgültige Beitragsbelastung hängt von der endgültigen Beitragsgrundlage ab. Wurde die vorläufige Grundlage zu stark reduziert, kann später eine Nachzahlung entstehen.
Ergibt die endgültige Beitragsgrundlage eine Beitragsschuld, ist sie grundsätzlich in vier Teilbeträgen im Kalenderjahr nach der Feststellung zu bezahlen. Mehr dazu im Artikel SVS-Nachzahlung.
Deshalb sollte das Ziel nicht sein: „Wie bekomme ich meine SVS-Vorschreibung möglichst niedrig?“
Sondern: „Welche SVS-Belastung ist aufgrund meines tatsächlichen Gewinns realistisch?“
Das ist ein großer Unterschied.
31. Dezember: Kein großer Zahlungstermin, aber ein wichtiger Stichtag
Am 31. Dezember musst du nicht plötzlich Einkommensteuer und SVS bezahlen.
Trotzdem ist das Jahresende steuerlich und wirtschaftlich wichtig. Denn viele Entscheidungen für 2026 müssen tatsächlich 2026 umgesetzt werden.
Dazu können beispielsweise gehören:
- Investitionen
- steuerliche Maßnahmen wie Gewinnfreibetrag und Investitionsfreibetrag
- Registrierkasse und Jahresbeleg
- sowie die Vorbereitung deiner Liquidität für 2027.
Der entscheidende Punkt: Was 2026 wirken soll, kannst du nicht beliebig 2027 nachholen.
Deshalb solltest du spätestens jetzt deinen voraussichtlichen Jahresgewinn kennen. Die Details zu den Maßnahmen findest du im Jahresendspurt 2026.
Registrierkasse: Jahresbeleg nicht vergessen
Wenn du eine Registrierkasse verwendest, ist der Dezember-Monatsbeleg zugleich der Jahresbeleg.
Dieser muss entsprechend den gesetzlichen Vorgaben erstellt und anschließend geprüft werden.
Das gehört auf deine Jahresend-Checkliste und sollte nicht erst im Februar zufällig auffallen.
SVS-Kleinunternehmerregelung: Nicht mit der Umsatzsteuer verwechseln
Es gibt eine umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung und eine sozialversicherungsrechtliche Ausnahme für Kleinunternehmer.
Das sind zwei unterschiedliche Dinge.
Für die sozialversicherungsrechtliche Kleinunternehmerregelung nennt die WKO für 2026 unter anderem maximal 6.613,20 € jährliche Einkünfte und maximal 55.000 € Umsatz.
Zusätzlich müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein und die Ausnahme muss beantragt werden. Bei einer entsprechenden Ausnahme bleiben grundsätzlich nur Beiträge zur Unfallversicherung bestehen.
Deshalb bitte nicht einfach sagen: „Ich bin Kleinunternehmer, also zahle ich keine SVS.“
Das wäre falsch.
Was bedeuten diese Fristen für deine Liquidität?
Hier liegt für mich der wichtigste Punkt des gesamten Artikels.
Nehmen wir ein vereinfachtes Beispiel. Du hast:
- 1.000 € Einkommensteuer-Vorauszahlung
- 1.800 € Umsatzsteuer
- 1.500 € SVS
Dann verlassen zwischen 16. und 30. November 4.300 € dein Konto.
Und jetzt gibt es zwei völlig unterschiedliche Situationen.
Unternehmer A hat 12.000 € am Geschäftskonto und denkt: „Da ist eh genug Geld.“
Unternehmer B hat ebenfalls 12.000 € am Konto, weiß aber:
- 4.300 € sind für November reserviert.
- Weitere Beträge sind für laufende Kosten reserviert.
- Ein Teil gehört zur Liquiditätsreserve.
- Nur der Rest ist tatsächlich verfügbar.
Gleicher Kontostand. Komplett andere Klarheit.
Und genau deshalb ist dein Kontostand keine ausreichende Entscheidungsgrundlage. Wie viel du laufend zurücklegen solltest, zeigt dir der Artikel Steuer und SVS zurücklegen.
Denk bereits an Februar 2027
Deine Finanzplanung sollte nicht am 31. Dezember enden.
Denn am 15. Februar 2027 steht bereits die erste Einkommensteuer-Vorauszahlung des neuen Jahres an. § 45 EStG sieht diesen Termin ausdrücklich als ersten quartalsweisen Vorauszahlungstermin vor.
Dazu kann die Umsatzsteuer für Dezember beziehungsweise das vierte Quartal kommen.
Deshalb lautet die bessere Frage im Oktober nicht: „Reicht mein Geld bis Jahresende?“
Sondern: „Welche Zahlungen kommen bis Februar und ist dafür genug Geld reserviert?“
Das ist Planbarkeit. Mehr dazu in der Liquiditätsplanung für Selbstständige.
Dein persönlicher Fristen-Check
Weißt du bereits, wie hoch deine Zahlung am 16. November ist, wie viel SVS am 30. November kommt, welche Umsatzsteuer noch offen ist und wie viel du bis Februar 2027 brauchst? Im kostenlosen 20-minütigen Mini-Business-Audit schauen wir gemeinsam auf deine Situation, deine Zahlen und die Entscheidung, die gerade ansteht. Damit du danach klarer siehst, was dein sinnvollster nächster Schritt ist.
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Mach heute sechs Dinge:
- FinanzOnline öffnen: Prüfe deinen Vorauszahlungsbescheid und dein Abgabenkonto.
- SVS-Vorschreibung öffnen: Wie viel wird am 30. November tatsächlich fällig?
- Umsatzsteuer ermitteln: Falls relevant, ermittle beziehungsweise schätze deine kommende Zahllast.
- Bis Februar vorausdenken: Liste alle größeren Steuer-, SVS- und betrieblichen Zahlungen bis 15. Februar 2027 auf.
- Rücklagen vergleichen: Wie viel davon ist bereits reserviert?
- Frühzeitig reagieren: Wenn eine Lücke entsteht, kümmere dich darum, bevor die Zahlung fällig wird.
Nicht der Fälligkeitstag ist der richtige Zeitpunkt für deine Finanzplanung.
Häufige Fragen
Wann ist die Einkommensteuer-Vorauszahlung im November 2026 fällig?
Der gesetzliche Termin ist grundsätzlich der 15. November. Da der 15. November 2026 auf einen Sonntag fällt, verschiebt sich das Fristende auf Montag, den 16. November 2026. Die regulären Vorauszahlungstermine sind 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
Kann ich meine Einkommensteuer-Vorauszahlung 2026 jetzt noch herabsetzen?
Ein Herabsetzungsantrag für das laufende Jahr musste grundsätzlich bis 30. September 2026 gestellt werden. Nach dem 30. September darf das Finanzamt grundsätzlich keine entsprechenden Änderungsbescheide mehr für das laufende Kalenderjahr erlassen, wobei das Gesetz bestimmte Ausnahmen vorsieht.
Wann sind die SVS-Beiträge für Q4 2026 fällig?
Bei quartalsweiser Vorschreibung werden die Beiträge mit Ablauf des zweiten Monats des jeweiligen Quartals fällig. Für das vierte Quartal 2026 ist das der 30. November 2026.
Kann ich meine SVS-Beiträge noch herabsetzen?
Eine Anpassung der vorläufigen Beitragsgrundlage kann unter den entsprechenden Voraussetzungen möglich sein. Entscheidend ist aber, dass dadurch die endgültige Beitragspflicht nicht verschwindet. Liegt die endgültige Beitragsgrundlage später höher, kann eine Nachzahlung entstehen.
Was ist die SVS-Kleinunternehmerregelung 2026?
Für die sozialversicherungsrechtliche Kleinunternehmerregelung gelten 2026 unter anderem eine Einkommensgrenze von 6.613,20 € und eine Umsatzgrenze von 55.000 €. Zusätzlich müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein und es ist ein Antrag erforderlich.
Muss ich als Kleinunternehmer eine UVA abgeben?
Das lässt sich nicht allein aus der Bezeichnung „Kleinunternehmer“ beantworten. Entscheidend sind deine umsatzsteuerliche Situation, deine Umsätze und mögliche Ausnahmen beziehungsweise Aufforderungen durch das Finanzamt. Die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung und die SVS-Kleinunternehmerregelung sind jedenfalls getrennt zu beurteilen.
Fazit: Die Fristen sind fix. Deine Vorbereitung nicht.
Die wichtigsten Termine der nächsten Monate solltest du jetzt kennen:
- 16.11.2026: Einkommensteuer- beziehungsweise Körperschaftsteuer-Vorauszahlung, je nach Situation Umsatzsteuer und Lohnabgaben
- 30.11.2026: SVS Q4 bei quartalsweiser Vorschreibung
- 31.12.2026: wichtiger Jahresendstichtag
- 15.02.2027: erste Einkommensteuer-Vorauszahlung 2027 und je nach Situation Umsatzsteuer
Die Fälligkeitstermine stehen fest. Ob und wie eine Zahlungserleichterung möglich ist, ist eine andere Frage.
Aber die wichtigere Frage lautet: Wie viel Geld brauchst du an diesen Tagen?
Mein Tipp: Rechne heute alle größeren Abgaben und betrieblichen Zahlungen bis 15. Februar 2027 zusammen. Dann vergleiche diese Summe mit deinen tatsächlich dafür vorgesehenen Rücklagen. Wenn eine Lücke entsteht, weißt du es jetzt und nicht erst am Fälligkeitstag.
Wer seine Fristen kennt, zahlt pünktlich. Wer seine Zahlen kennt, kann vorausplanen.
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Quellen & weiterführende Links
- RIS – § 45 EStG 1988 (Vorauszahlungen: Termine, Frist 30. September, Bescheide nach 15. Oktober)
- RIS – § 108 BAO (Fristende an Samstag, Sonntag, Feiertag)
- RIS – § 35 GSVG (Fälligkeit der Beiträge, Nachbelastung)
- USP – Fristen und Fälligkeiten (Stand 01.01.2026)
- WKO – Herabsetzung der Steuervorauszahlungen (Stand 23.07.2026)
- WKO – Gewerbliche Sozialversicherungsbeiträge: Beitragsgrundlage (Stand 01.01.2026)
- WKO – Sozialversicherung der Kleinunternehmer (Stand 01.01.2026)
- WKO – Prüfung des Jahresbelegs der Registrierkasse
- SVS – Versicherungsschutz für Gewerbetreibende und Gesellschafter (Stand 2026)
- KPMG – Steuertermine 2026 (ergänzend)